Mittels dem untenstehenden Download-Link finden Sie eine Übersicht zu den angepassten Sozialversicherungskennzahlen 2020. Für die Lohnabrechnungen ab 2020 ist bitte zu beachten, dass der AHV-Beitragssatz von 8.4% auf 8.7% erhöht wurde, und damit beträgt der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO ab Januar 2020 neu je 5.275%. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen schöne, erholsame und besinnliche Festtage und einen fröhlichen Rutsch ins neue Jahr. Ihr Wechsler & Partner Team
Pensionierung: Wie Sie Ihre Frühpensionierung richtig planen | Privates am Arbeitsplatz: Wie viel ist erlaubt? | Aktionärbindungsvertrag: Unliebsamen Überraschungen vorbeugen | Kurznews
Die Zeit vergeht sehr schnell und das Jahr 2019 ist schon bald zu Ende. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Einzahlungen für die Säule 3a und in die 2. Säule (Pensionskasse) steuerlich nur abzugsfähig sind, wenn die Einzahlung noch im gleichen Jahr erfolgt. Nebst der Abzugsfähigkeit und der damit verbundenen Steuerersparnis, ist zumindest eine minimale Verzinsung (BVG Mindestsatz 1 %) auf dem Guthaben möglich. Zudem beginnen Banken Negativzinsen ab einer bestimmten Höhe zu erheben. Mit der Einzahlung kann das Geld somit parkiert werden. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne.
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Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform werden die besonderen Steuerstatus auf kantonaler Stufe (Holdinggesellschaft, Domizil- und Verwaltungsgesellschaft) voraussichtlich per 1.01.2020 abgeschafft. Im Gegenzug wird in den meisten Kantonen die Gewinnsteuer massiv gesenkt.
Mitarbeiterführung: Was macht den guten Chef, die gute Chefin aus? | Website: Datenschutzerklärung leicht gemacht. | Arbeitsrecht: Was Sie über Spezialfälle wissen sollten. | Kurznews
Die aktuellen Beiträge und Leistungen der Sozialversicherungen, gültig ab 01.01.2019, finden Sie folgend. Bitte beachten Sie die Änderungen bei der AHV (leicht erhöhte Rente), sowie die angepassten Grenzwerte bei der beruflichen Vorsorge und bei der gebundenen Vorsorge 3a.
Im Anschluss an ein Bundesgerichtsurteil hat sich die Verrechnungssteuer zu einer steuerlichen «Bombe» entwickelt, indem unter Umständen bei voller Besteuerung bei den Einkommensteuern die Rückerstattung der Verrechnungssteuern verweigert wurde und zusätzlich ein Strafverfahren eröffnet wurde.
Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III hat sich das Parlament intensiv um einen neuen Vorschlag bemüht.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit Michel Oliver Herzog als Partner und Niederlassungsleiter Luzern das Wechsler & Partner Team substanziell verstärken dürfen. Als gestandener, erfahrener dipl. Treuhandexperte und dipl. Betriebswirtschafter steht Ihnen, liebe Kunden/innen, Michel Oliver Herzog als kompetente Ansprechperson zur Verfügung. Seine Philosophie ist, Sie als Unternehmer/in mit Leistungsbereitschaft, Durchhaltewillen, Herzblut und Leidenschaft zu begleiten, zu unterstützen und tatkräftig mitanzupacken.
Kapitalauszahlungen sind steuerlich privilegiert, so dass sich über die vom Einkommen abziehbare Deckungslücken-Einkäufe, verteilt über die Erwerbszeit bis vor Pensionierung, vorteilhafte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vom letzten Einkaufsdatum bis zum Kapitalauszahlungsdatum besteht aber eine gesetzliche steuerliche Sperrfrist von 3 Jahren, welche es unbedingt zu berücksichtigen gilt.
Wir freuen uns das Jahr 2017 mit einem neuen Webauftritt auszuläuten. Auf unserer Webseite finden sie alle Informationen zu unseren Kompetenzen, unserem Team und vieles mehr. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir nehmen uns gerne Ihren Anliegen an. Ihr Wechsler & Partner-Team
Die Ablehnung der Volksabstimmung «Rentenreform 2020: Mehrwertsteuererhöhung für die AHV» vom September führt zu einer Reduktion des MWST-Satzes auf neu 7.7% ab 01.01.2018. Die Senkung um 0.3% resultiert aus den 0.4% für Zusatzfinanzierung der IV, welche per Ende 2017 abläuft, sowie aus neu +0.1% für die FABI-Finanzierung.