Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III hat sich das Parlament intensiv um einen neuen Vorschlag bemüht.
Kapitalauszahlungen sind steuerlich privilegiert, so dass sich über die vom Einkommen abziehbare Deckungslücken-Einkäufe, verteilt über die Erwerbszeit bis vor Pensionierung, vorteilhafte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vom letzten Einkaufsdatum bis zum Kapitalauszahlungsdatum besteht aber eine gesetzliche steuerliche Sperrfrist von 3 Jahren, welche es unbedingt zu berücksichtigen gilt.