Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform werden die besonderen Steuerstatus auf kantonaler Stufe (Holdinggesellschaft, Domizil- und Verwaltungsgesellschaft) voraussichtlich per 1.01.2020 abgeschafft. Im Gegenzug wird in den meisten Kantonen die Gewinnsteuer massiv gesenkt.
Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III hat sich das Parlament intensiv um einen neuen Vorschlag bemüht.
Kapitalauszahlungen sind steuerlich privilegiert, so dass sich über die vom Einkommen abziehbare Deckungslücken-Einkäufe, verteilt über die Erwerbszeit bis vor Pensionierung, vorteilhafte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vom letzten Einkaufsdatum bis zum Kapitalauszahlungsdatum besteht aber eine gesetzliche steuerliche Sperrfrist von 3 Jahren, welche es unbedingt zu berücksichtigen gilt.