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Annahme der Steuerreform (STAF)

Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform werden die besonderen Steuerstatus auf kantonaler Stufe (Holdinggesellschaft, Domizil- und Verwaltungsgesellschaft) voraussichtlich per 1.01.2020 abgeschafft. Im Gegenzug wird in den meisten Kantonen die Gewinnsteuer massiv gesenkt. Weiter wird eine Patentbox, ein Forschungs- & Entwicklungsabzug, einen Eigenfinanzierungsabzug und die Reduktion der Kapitalsteuer eingeführt. In einigen Kantonen ist dies bereits beschlossen, in anderen läuft der gesetzgeberische Prozess noch. Als weitere Massnahmen wird die Dividendenbesteuerung, das Kapitaleinlageprinzip, die pauschale Steueranrechnung und der «Step-up» bei Zuzug angepasst. 

Die Steuerreform ist ein wichtiger Schritt zur steuerlichen Entlastung inländischer KMU und gibt international tätigen Gesellschaften Planungssicherheit für den Standort Schweiz und vermeidet für diese den Vollzug von der OECD angedrohten negativen Massnahmen. Damit bleibt die Schweiz ein attraktiver Standort für die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb.

Wir beobachten die kantonalen Umsetzungen der STAF laufend und sind für Fragen gerne jederzeit für Sie da.