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Pensionskassen-Einkäufe - steuerliche Sperrfrist bei Kapitalauszahlung

Kapitalauszahlungen sind steuerlich privilegiert, so dass sich über die vom Einkommen abziehbaren Deckungslücken-Einkäufe, verteilt über die Erwerbszeit bis vor Pensionierung, vorteilhafte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Vom letzten Einkaufsdatum bis zum Kapitalauszahlungsdatum besteht aber eine gesetzliche steuerliche Sperrfrist von 3 Jahren, welche es unbedingt zu berücksichtigen gilt.

Bei den Pensionskassen haben Sie je nach Reglement die Wahl, bei Pensionierung Ihre PK-Vorsorgeguthaben als lebenslange Rente, als Teil-Kapitalauszahlung und –Rente kombiniert, oder als einmalige volle Kapitalauszahlung zu beziehen. Wir empfehlen die Kapitalauszahlungsoption frühzeitig der Pensionskasse anzumelden, unabhängig davon ob Sie sich kurz vor Pensionierung für «Rente» oder «Kapital» entscheiden.

Ein Pensionskassen-Einkauf ist jederzeit möglich bis unmittelbar vor Pensionierung.  Bei Kapitalbezug ist zwingend die 3-jährige steuerliche Sperrfrist genau einzuhalten vom Datum des letzten Einkaufs bis zum Datum der Kapitalauszahlung, ansonsten wird dies als «Steuerumgehung» qualifiziert, und die nachträgliche Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen verwehrt (im Nachsteuerverfahren mit Verzugszinsfolgen).

Fazit

  • Pensionskassen-Einkäufe lohnen sich
  • Kapitaloption Ihrer Pensionskasse frühzeitig anmelden
  • Die letzten 3 Jahre vor geplantem Kapitalbezug keine Einkäufe tätigen

Gerne stehen wir Ihnen unser Team für den Bereich Steuer-, Finanz- und Vorsorgeplanung, auch im Zusammenhang mit der Finanzplanung Ihres Unternehmens, zur Verfügung.