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Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III hat sich das Parlament intensiv um einen neuen Vorschlag bemüht mit folgenden Eckpunkten:

  • Die privilegierte Besteuerung der Holding-, Domizil-, Verwaltungs-, Prinzipalgesellschaften und Finance Branches wird gestrichen.
  • Die sogenannte Patentbox und die zinsbereinigte Gewinnsteuern werden eingeführt. Das sind in erster Linie Massnahmen für die Kantone Basel und Zürich, um die dort ansässigen Gesellschaften zu halten.
  • Der Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern wird von 17% auf 21.2% erhöht. Die Idee ist, dass die Kantone die Gewinnsteuern im Allgemeinen senken und damit die internationalen und privilegiert besteuerten Gesellschaften nicht wegziehen.
  • Die Dividendenbesteuerung im Teileinkünfteverfahren wird für den Bund auf 70% erhöht. Die Kantone müssen mindestens 50% besteuern.
  • Dividenden bei börsenkotierten Gesellschaften müssen jeweils mindestens zur Hälfte aus steuerbaren Reserven bestehen, wenn zusätzlich nicht steuerbare Kapitalreserven ausgeschüttet werden.
  • Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können, zusätzlich zu den bereits bezahlten, um 50% auf Basis des Personalaufwandes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Die AHV wird mit CHF 2 Mia. alimentiert.

Die Abschaffung der Steuerregime ist zwingend. Dies wird nicht nur von EU, sondern insbesondere auch von den international tätigen Gesellschaft gefordert. Es besteht die Gefahr, dass die Schweiz auf der sogenannten schwarzen Liste geführt wird. Folge davon ist, dass im Ausland sämtliche Aufwendung von Schweizer Gesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig sind. Auch wenn die heutigen Steuersätze in der Zentralschweiz konkurrenzfähig sind, muss die Gesamtschweiz, und insbesondere die Geberkantone aus dem Finanzausgleich wie Zürich und Genf, international konkurrenzfähig bleiben. Die Zahlung an die AHV ist durch die Finanzierungslücke unabhängig der STAF notwendig. Unter dem Aspekt der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III ist diese Vorlage gut.